Programm der Liste III:

Verhaltenstherapeut*innen engangiert in der KV

 

 

Wir bringen frischen Wind in die KV! Als eigene VT-Liste treten wir erstmals zur Wahl an und machen uns stark für die Psychotherapeut*innen in der KV, insbesondere für die Verhaltenstherapeut*innen.

Unsere Liste ist ein Bündnis von Kolleg*innen aus VT-AS, DGVT-Berufsverband und DVT.

Seit vielen Jahren machen wir als VT-AS erfolgreich Politik in der Psychotherapeutenkammer Hessen und setzen uns für die Interessen des gesamten Berufsstand ein. Unsere Erfahrungen in der Berufspolitik möchten wir nun auch in der Vertreterversammlung der KVH einbringen.

Wir machen uns stark für eine angemessene Vergütung aller psychothera­peutischen Leistungen, für die Sicherung der festen Stundenkontingente und für die Schaffung guter Arbeits­bedingungen für niedergelassene und angestellte Kolleg*innen.

Wir stehen für eine aktive Mitgestaltung in der Berufsvertretung und hohe Transparenz in den Entscheidungprozessen der KV, für die Berücksichtigung der Interessen der Psychotherapeut*innen in den KV-Positionen.

Für gute und sichere Arbeitsbedingungen sowohl für Praxisinhaber*innen als auch angestellte Kolleg*innen und damit gute psychotherapeutische Versorgung für unsere Patient*innen.

 

Das sind unsere Ziele:

  • Angemessene Honorare für alle Leistungen
  • Extrabudgetäre Vergütung für alle psychotherapeutischen Leistungen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf - flexible Modelle der Kooperation (Anstellung, Job-Sharing, MVZ)
  • Abbau von Bürokratie
  • TI-Anwendung praxistauglich und keine Mehrbelastung.
  • Vergütung von zusätzlichem Aufwand bei TI-Einführung und Pflege.
  • Sicherheit für Patient*innendaten,
  • Förderung der ambulanten Weiterbildung für Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in Praxen.
  • Zukünftige Qualitätssicherung für die Verbesserung von Praxisabläufen und keine sinnlosen Bürokratiemonster.
  • Erhalt der Kontingente, keine nachgeordnete Wirtschaftlichkeits­prüfung.
  • Anhebung der Leistungsobergrenzen für Jobsharing-Praxen.
  • Ermächtigungen in Krisensituationen (z.B. Corona-Pandemie, Geflüchtete) schneller ermöglichen.
  • Anpassung der Bedarfsplanung an die hohen